1.) Leistungsumfang
1.1) Diese Rahmenbedingungen Software-Pflege („Rahmenbedingungen“) finden Anwendung auf alle Software-Pflegeleistungen, die die ImagineOn GmbH („ImagineOn“) während der jeweiligen Vertragslaufzeit für den Kunden erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn seitens des Kunden in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen wird und ImagineOn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
1.2) Diese Rahmenbedingungen von ImagineOn gelten, soweit der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, auch für alle zukünftigen Verträge im obigen Sinne, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
1.3) ImagineOn übernimmt im Rahmen der Software-Pflege folgende Leistungen:
- Die Beseitigung von reproduzierbaren Programmfehlern.
- Die Weiterentwicklung der Software in Bezug auf Qualität und Modernität.
- Die Anpassung der Software an geänderte Anforderungen durch neue Betriebssystem-Versionen oder bekannt gewordene Sicherheitslücken.
1.4) Die Vertragsbeziehung der Parteien richtet sich nachfolgenden Rechtsgrundlagen in nachfolgend genannter Rangfolge:
- Angebot von ImagineOn
- diese Rahmenbedingungen
- produktspezifische Service Level Agreements und Leistungsbeschreibungen
1.5) Im Fall des Vorliegens von Sicherheitslücken werden nur solche proaktiv geschlossen, denen eine CVE Meldung mit einem Score (CVSS) von >= 5.0 zugrunde liegt oder wenn durch einen Chip-Hersteller ein Security-Advisory mit dringender Handlungsempfehlung herausgegeben wird.
1.6) Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden jegliche Anpassungen an Software für mobile Endgeräte („APPs“) eine Abwärtskompatibilität zur jeweils vorausgehenden Hautversion gewährleisten.
1.7) Dem Kunden ist bewusst, dass Leistungen zur Software-Bereitstellung gegebenenfalls von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden. Änderungen der Drittanbieter zum Leistungsumfang, insbesondere zu Funktionalitäten und Preis, geben ImagineOn daher das Recht, mit angemessener Vorlaufzeit und nach vorheriger Ankündigung auch die eigenen Leistungen entsprechend anzupassen, soweit dies mit geltendem Recht in Einklang steht. Sonstige Vertragsklauseln von ImagineOn zu Vertragsanpassungen bleiben hiervon unberührt.
1.8) Anpassungen der Software-Bereitstellung sind durch ImagineOn jederzeit ohne Zustimmung des Kunden möglich, sofern und soweit dadurch gewährleistet bleibt, dass die vertragliche Leistung mindestens gleichbleibende Performance aufweist.
2.) Mitwirkung
2.1) Der Kunde ist insbesondere zur Erbringung folgender Mitwirkungsleistungen verpflichtet:
2.2) Der Kunde stellt einen Ansprechpartner zur Verfügung, der bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen, die im Rahmen der Erbringung der jeweils vereinbarten Leistung erforderlich sind.
2.3) Der Kunde wird ImagineOn alle zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen auf entsprechende Anfrage unverzüglich zur Verfügung stellen. Informationen, von denen der Kunde erkennt oder erkennen muss, dass sie für die Erbringung der Leistungen von Bedeutung sind, wird der Kunde ImagineOn auch ohne Aufforderung übermitteln. Dies gilt insbesondere für vom Kunden vorgenommene Änderungen an seinen technischen Anlagen, soweit diese Auswirkungen auf die zu erbringenden Leistungen haben können.
2.4) Der Kunde wird ImagineOn unaufgefordert alle Informationen, Geräte und Unterlagen erteilen bzw. überlassen, die ImagineOn für ihre Tätigkeit benötigt.
3.) Arbeits- und Reaktionszeiten, Servicequalität
3.1) ImagineOn garantiert bei Fehler-Meldungen („bug reports“) oder Änderungswünschen im Rahmen dieser Vereinbarung folgende Reaktionszeiten:
Klasse 1: Die Nutzung der Software ist erheblich eingeschränkt, der Fehler betrifft alle Nutzer, es existiert keine Umgehung.
Reaktionszeit beginnend mit der Fehlermeldung nach Ziffer 3.4: 24 Stunden
Klasse 2: Die Nutzung der Software ist eingeschränkt, eine Umgehung ist möglich aber nur mit erheblichem Aufwand
Reaktionszeit beginnend mit der Fehlermeldung nach Ziffer 3.4: 72 Stunden
Klasse 3: Alle übrigen, reproduzierbaren Fehler.
Reaktionszeit beginnend mit der Fehlermeldung nach Ziffer 3.4: Nach gemeinsamer Absprache im Einzelfall
3.2) Reaktionszeit ist definiert als die Zeitspanne zwischen der Fehlermeldung durch den Kunden und der Aufnahme der Arbeiten durch ImagineOn.
3.3) Die Reaktionszeit gilt während der regulären Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr, Feiertage in NRW sind ausgenommen.
3.4) Der Kunde meldet Störungen, Fehler und Schäden unverzüglich. Diese sind ausschließlich über das Ticketsystem von ImagineOn, im Internet erreichbar unter https://support.imagineon.de/ bzw. durch das Senden einer E-Mail an support@imagineon.de zu melden. Die Meldung muss einen Vorschlag für die Einstufung in die Fehlerklassen aus der Sicht des Kunden enthalten und so genau sein, dass ImagineOn zielgerichtet mit der Fehlerbeseitigung beginnen kann.
4.) Haftung, Versicherung
4.1) ImagineOn haftet unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4.3) ImagineOn haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (so genannte Kardinalpflichten, z.B. die schuldhafte Verletzung der im jeweiligen SLA angegebenen Verfügbarkeit). ImagineOn haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
4.4) ImagineOn haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
4.5) ImagineOn haftet nicht für den Fall, dass bestehende Funktionalität an der Software durch technische Änderungen des App-Store-Betreibers nicht mehr nutzbar sein sollte und mit vertretbarem Aufwand nicht wiederherzustellen ist.
4.6) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe vom ImagineOn.
5.) Vergütung
5.1) ImagineOn erhält für seine Leistungen eine Vergütung, die im Angebot geregelt ist.
5.2) Die Abrechnung erfolgt im Voraus zum Periodenbeginn.
6.) Laufzeit und Kündigung
6.1) Der jeweilige Vertrag hat, soweit nicht – insbesondere durch das Angebot des Kunden etwas anderes vereinbart wird, eine zwölfmonatige Mindestvertragslaufzeit. Wird der jeweilige Vertrag nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich seine Laufzeit stillschweigend auf unbestimmte Zeit Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ablauf des nächsten Monats durch den Kunden gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit Unterzeichnung.
6.2) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.) Entgelte
7.1) Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die sich aus dem Angebot ergeben, im Übrigen richten sich die Entgelte nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen produktspezifischen Preisliste. Die vereinbarten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2) Einmalige, monatliche und nutzungsabhängige Entgelte werden ab der Bereitstellung oder spätestens ab der erstmaligen Nutzung der vereinbarten Leistungen berechnet; dies gilt auch im Hinblick auf Teilleistungen.
7.3) Der Rechnungsbetrag wird zehn (10) Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
8.) Rechte
8.1) Der Kunde hat an der ihm im Rahmen der Pflege überlassenen Software die im Vertrag über die Beschaffung der Software vereinbarten Rechte. Er darf stets nur eine Version produktiv nutzen.
9.) Geheimhaltung
9.1) Jede Partei wird alle ihr von der anderen Partei zur Kenntnis gebrachten Informationen vertraulich behandeln, sie nur zu dem in der Präambel genannten Zweck verwenden und sie Dritten nicht zugänglich machen.
9.2) Die Geheimhaltungsvereinbarung gilt nicht, soweit diese Informationen der empfangenden Partei (i) nachweislich bereits vorher bekannt waren oder allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies die empfangende Partei zu vertreten hat, oder (ii) von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden, oder (iii) nachweislich unabhängig entwickelt sind, oder (iv) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind.
9.3) Jede Partei pflegt bei der Geheimhaltung der ihm von der anderen Partei überlassenen vertraulichen Unterlagen, Informationen und Muster die gleiche Sorgfalt wie hinsichtlich seiner eigenen Unterlagen, Informationen und Muster von ähnlicher Bedeutung. Die Parteien stehen einander dafür ein, dass ihre Mitarbeiter und ihre externen Berater zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet werden. Soweit externe Berater einer Partei einer gesetzlichen oder standesrechtlichen Pflicht zur Berufsverschwiegenheit unterliegen, brauchen sie nicht gesondert verpflichtet zu werden.
9.4) Alle vertraulichen Unterlagen, Informationen und Muster bleiben Eigentum der mitteilenden Partei und sind dieser einschließlich sämtlicher Kopien davon auf Anforderung, welche mindestens per Textform erfolgen muss, unverzüglich zurückzugeben oder, wenn gewünscht, zu vernichten.
9.5) Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Laufzeit dieses Vertrages sowie drei (3) Jahre über das Ende hinaus.
10.) Rückgabe überlassener Geschäftsunterlagen
10.1) ImagineOn wird dem Kunden nach Beendigung des Vertrages alle Unterlagen und sonstige Sachen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, zurückgeben.
10.2) Bis zur Zurückgabe hat ImagineOn diese Unterlagen ordentlich zu verwahren. Sind bestimmte Unterlagen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis gesondert bezeichnet, so sind sie gesichert aufzubewahren.
11.) Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1) Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen
11.2) Erfüllungsort ist der Sitz von ImagineOn.
11.3) Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, soweit dies zulässig ist, Köln.
12.) Schlussbestimmungen
12.1) Sollte eine Regelung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben alle übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtliche Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Eine Vertragslücke ist entsprechend diesem Maßstab zu schließen
12.2) Nebenabreden und Vertragsänderungen bzw. -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand: September 2022