Diese Nutzungsbedingungen finden Anwendung auf alle Software-Leistungen, die die ImagineOn GmbH („ImagineOn“) für den Kunden erbringt bzw. bereitstellt. Sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige abweichende Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen wird.
Besondere Bedingungen für die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Software
ImagineOn stellt Software bereit, indem sie die Software nebst Anwendungsdokumentation im Internet für den Kunden abrufbar bereitstellt. Die Software wird in der zum Zeitpunkt der Bereitstellung aktuellen Fassung geliefert bzw. bereitgestellt.
Lizenzen / Nutzungsrechte
ImagineOn (oder sein Lizenzgeber) behält sich alle Rechte an der Software vor, die nicht ausdrücklich durch diese Nutzungsbedingungen gewährt werden.
ImagineOn räumt dem Kunden während der vereinbarten Laufzeit das zeitlich befristete, nicht exklusive und nicht übertragbare Recht ein, die überlassene Software im Objektcode sowie die sonstigen Komponenten der Software zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. ImagineOn gewährt dieses Nutzungsrecht vorbehaltlich der Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühren für die Nutzung der Software. Der Kunde darf die Software ausschließlich für seine eigenen betrieblichen Zwecke nutzen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Gegenstand des Vertrags.
Rechte, die dem Kunden vorstehend nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu.
Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von ImagineOn nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Dem Kunden ist insbesondere ohne vorherige Zustimmung von ImagineOn nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
Die Software kann Open-Source-Software oder Drittsoftware beinhalten. Im Falle eines Konflikts zwischen den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen und den Lizenzen, die für die Open-Source-Software („OSS“) oder Drittsoftware gelten, haben diese OSS- oder Drittsoftware-Lizenzen Vorrang in Bezug auf die Leistungen (oder Teile davon), welche Gegenstand dieser OSS - oder Drittsoftware-Lizenzen sind. Die eingesetzte OSS und deren Lizenzbestimmungen richten sich nach dem beigefügten Anhang – Lizenzschein.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle von ImagineOn bereitgestellten neuen Hauptversionen der Software zu installieren und zu nutzen.
ImagineOn wird Updates, Patches und Hotfixes nur für die jeweils aktuelle Hauptversion der Software zur Verfügung stellen. ImagineOn ist nicht verpflichtet, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an älteren Hauptversionen der Software durchzuführen und der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ImagineOn eine ältere Hauptversion der Software aufrechterhält. Falls der Kunde dies wünscht, muss er eine gesonderte Vereinbarung mit ImagineOn abschließen.
Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Quellcode abzuleiten oder zu versuchen, diesen abzuleiten, oder anderweitig die gesamte oder einen Teil der Technologie von ImagineOn (bzw. dessen Lizenzgebers) zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, außer und nur in dem Umfang, wie dies durch das geltende Recht erlaubt ist.
Gewährleistung
Soweit Software von ImagineOn temporär bereitgestellt wird, ist ImagineOn verpflichtet, während der im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Laufzeit die überlassene Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen sowie Mängel an der überlassenen Software zu beheben. ImagineOn ist der hierzu erforderliche Zugang zur Software zu gewähren.
Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von ImagineOn durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierzu ist ImagineOn ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Als Mangelbeseitigung gilt es auch, wenn ImagineOn dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn ImagineOn ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von ImagineOn verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
Die verschuldensunabhängige Haftung von ImagineOn nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
Eine Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst sowie Aufwendungsersatzansprüche wegen eines Mangels nach § 536a Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht in den Fällen des § 536d BGB und § 202 BGB.
Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn
er die Software missbräuchlich verwendet, oder
er die Software ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ImagineOn modifiziert oder ändert, oder
Probleme oder Fehler darauf zurückzuführen sind, dass die Software mit Anwendungen verwendet wurden, die nicht mit der Software kompatibel sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Software zurückzuführen ist.
Support
Supportleistungen durch ImagineOn sind nicht enthalten, sofern sie nicht gesondert einzelvertraglich vereinbart werden.
Besondere Bedingungen für den Verkauf von Software
Vertragsgegenstand
Der Kunde erwirbt von ImagineOn die im Angebot näher bezeichnete Software einschließlich der hierin enthaltenen Datenbestände sowie die zugehörige Anwendungsdokumentation (nachfolgend die „Anwendungsdokumentation“) in der dort bezeichneten Sprache sowie die gegebenenfalls zum Download und Nutzung der Software erforderlichen Lizenzschlüssel (zusammen die „Vertragsgegenstände“) unter den in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsbedingungen.
Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der Vertragsgegenstände.
Für die Beschaffenheit der von ImagineOn gelieferten Software ist die bei Versand der Vertragsgegenstände gültige und dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung stehende Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich, die auch in der Anwendungsdokumentation noch einmal beschrieben ist. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet ImagineOn nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von ImagineOn und/oder des Herstellers, sowie deren Angestellten oder Vertriebspartner herleiten, es sei denn, ImagineOn hat die darüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Nutzungsumfang
ImagineOn räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Vertragsgegenständen zur Einzel- und Mehrplatznutzung ein, jedoch nur für das zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschließlich für das Land eingeräumt, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat. Dieses Nutzungsrecht darf gleichzeitig nur von maximal der Anzahl natürlicher Personen ausgeübt werden, für die der Kunde den Kaufpreis gemäß Ziffer 9 entrichtet hat. Im Falle der Mehrnutzung gilt Ziffer 9.3.
Der Kunde darf die Software nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Geschäftsvorfälle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit ihm im Sinne des § 15 AktG verbunden sind („Konzernunternehmen“). Insbesondere (i) ein Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder (ii) das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen der Software (zum Beispiel als Application Service Providing) für andere als Konzernunternehmen, (iii) jegliche Nutzung für private Zwecke oder (iv) die Nutzung der Software zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Kunden oder seiner Konzernunternehmen sind, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ImagineOn erlaubt. Die gewerbliche Weitervermietung ist generell untersagt.
Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Kunde darf von der Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.
Hat der Kunde die Software nach Ziffer 15 im Weg des Onlinedownloads erworben, ist er berechtigt, die Software bei Weitergabe auf einen Datenträger zu kopieren. Im Übrigen erschöpft sich das Recht von ImagineOn an der Onlinekopie in gleicher Weise als hätte der Kunde die Software auf Datenträger erhalten.
Der Kunde ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er ImagineOn zunächst einen Versuch, den Fehler zu beseitigen. Dem Kunden stehen an solchen Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte - über die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinaus - nicht zu. Soweit beim Kunde Rechte an Bearbeitungen entstehen, kann ImagineOn - gegen angemessene Vergütung - jedenfalls die Einräumung eines ausschließlichen oder nicht ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechts mit dem Recht der Unterlizenzvergabe, verlangen.
Der Kunde ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt und erst, wenn ImagineOn nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.
Überlässt ImagineOn dem Kunden im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (zum Beispiel Patches, Ergänzungen des Bedienerhandbuches) oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstands (zum Beispiel Update, Upgrade), die früher überlassene Vertragsgegenstände („Altsoftware“) ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Stellt ImagineOn eine Neuauflage des Vertragsgegenstands zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse des Kunden nach diesem Vertrag auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen von ImagineOn, sobald der Kunde die neue Software produktiv nutzt. ImagineOn räumt dem Kunden jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der Vertragsgegenstände nebeneinander genutzt werden dürfen. Das Recht des Kunden zur Weitergabe des Vertragsgegenstands (gleich welcher Version) an Dritte nach Ziffer 12.1 bleibt hiervon unberührt.
Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist - vorbehaltlich der Ziffern 3, 4 (soweit die Dokumentation in die Software integriert ist) - nicht gestattet.
Kaufpreis, Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist zur Zahlung der im Angebot genannten Entgelte verpflichtet.
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar mit Rechnungsstellung, jedoch nicht vor Lieferung der Vertragsgegenstände bzw. deren Bereitstellung zum Abruf im Netz und Information des Kunden über die Bereitstellung.
Der Kunde ist zu einer Nutzung der Software, die über die in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ImagineOn berechtigt. Bei Mehrnutzung ohne Zustimmung (insbesondere beim gleichzeitigen Einsatz einer größeren Zahl von Nutzern als vereinbart) ist ImagineOn berechtigt, den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste von ImagineOn in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde nicht einen wesentlich niedrigeren Schaden von ImagineOn nachweist. Weitergehende außervertragliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise für Lieferungen schließen Transport und Verpackung bei körperlichem Versand ein. Bei Bereitstellung zum Abruf über ein Netz trägt ImagineOn die Kosten dafür, die Software abrufbar ins Netz zu stellen, der Kunde die Kosten für den Abruf.
Installation, Schulung, Pflege
Für die Installation der Software verweist ImagineOn auf die in der Anwendungsdokumentation beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung, die beim Kunden vorhanden sein muss. Auf Wunsch des Kunden übernimmt ImagineOn die Installation, Konfigurierung und Parametrisierung der Software auf der Basis einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung und der jeweils anwendbaren Preislisten.
Einweisung und Schulung leistet ImagineOn nach gesonderter Vereinbarung.
Schutz von Software, Lizenzschlüsseln und Anwendungsdokumentation
Soweit nicht dem Kunden nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen (und allen vom Kunde angefertigten Kopien) - insbesondere die urheberrechtlichen Befugnisse, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte - ausschließlich ImagineOn zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch ImagineOn. Das Eigentum des Kunden an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt.
Der Kunde wird die überlassenen Vertragsgegenstände sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Er wird Vertragsgegenstände (gleich ob unverändert oder umgearbeitet) - insbesondere auch Lizenzschlüssel - Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ImagineOn zugänglich machen. Als Dritte gelten nicht die Angestellten des Kunden sowie sonstige Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände beim Kunde aufhalten. § 12 bleibt unberührt.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder -zeichen von ImagineOn zu verändern oder zu entfernen. Ändert oder bearbeitet der Kunde die Vertragsgegenstände, sind diese Vermerke und Kennzeichen in die geänderte Fassung des Vertragsgegenstands zu übernehmen.
Der Kunde führt Buch über die von ihm vertragsgemäß auf Datenträgern hergestellten Kopien von Vertragsgegenständen und deren Verbleib und erteilt ImagineOn auf Anfrage hierüber Auskunft und Einsicht.
Gibt der Kunde Datenträger, Speicher oder sonstige Hardware, auf denen Vertragsgegenstände (ganz oder teilweise, unverändert oder umgearbeitet) gespeichert sind, (i) an Dritte ab, ohne dass eine Weitergabe vorliegt oder (ii) gibt er den unmittelbaren Besitz hieran auf, trägt er dafür Sorge, dass vorher die gespeicherten Vertragsgegenstände vollständig und dauerhaft gelöscht werden.
Weitergabe
Der Kunde darf die Vertragsgegenstände einem Dritten nur einheitlich und unter gleichzeitiger, vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden. Das Gleiche gilt bei unentgeltlicher Überlassung. Eine isolierte Weitergabe von Lizenzschlüsseln vor Erhalt bzw. Herunterladen der Vertragsgegenstände - gleich ob einzelner oder sämtlicher dem Kunden zur Verfügung gestellter Lizenzschlüssel - ist nicht gestattet.
Die Weitergabe der Vertragsgegenstände bedarf der schriftlichen Zustimmung von ImagineOn. Dieser erteilt die Zustimmung, wenn (i) der Kunde ImagineOn schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Vertragsgegenstände dem Dritten weitergegeben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und (ii) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber ImagineOn mit den hier vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen erklärt.
Mitwirkungs - und Informationspflichten des Kunden
Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von ImagineOn bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.
Die Einrichtung einer funktionsfähigen - und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten - Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Der Kunde testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege erhält.
Der Kunde beachtet die von ImagineOn für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise; er wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über das Internet zugänglichen Webseiten von ImagineOn über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.
Soweit ImagineOn über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Kunde hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er zum Beispiel Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt.
Der Kunde gewährt ImagineOn zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu den Vertragsgegenständen, nach Wahl des Kunden unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung. ImagineOn ist berechtigt zu prüfen, ob die Vertragsgegenstände in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags genutzt werden. Zu diesem Zweck darf ImagineOn vom Kunde Auskunft verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfang der Nutzung der Vertragsgegenstände, und Einsicht in die Bücher und Schriften sowie die Hard- und Software des Kunden nehmen. ImagineOn ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Kunden zu gewähren. Der Kunde ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu treffen, insbesondere (i) eine vorherige schriftliche Verpflichtung der mit der Prüfung befassten Personen zur Geheimhaltung derartiger Geheimnisse zu fordern und/oder (ii) den Zugang zu derartigen Geheimnissen auf zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte zu beschränken, wenn die Parteien Wettbewerber sind.
ImagineOn weist darauf hin, dass die Software im Betrieb jeweils an ImagineOn Daten zum Umfang der lizenzgemäßen Nutzung übermitteln kann. Der Kunde wird die Übertragung nicht unterbrechen oder behindern. Der Kunde übernimmt es, für die Übertragung gegebenenfalls notwendige Zustimmungen und Erlaubnisse einzuholen, die nach den auf ihn anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind. Absatz 6 letzter Satz gilt entsprechend.
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (zum Beispiel durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).
Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab auf eine fehlende Datensicherung hinweist, darf ImagineOn davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen er in Berührung kommen kann, gesichert sind.
Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
Liefer- und Leistungszeit
Die Software wird mangels anderer Absprache in der bei Auslieferung aktuellen Fassung geliefert.
ImagineOn bewirkt die Lieferung, indem sie nach ihrer Wahl entweder (i) dem Kunden eine (1) Programmkopie der Software auf maschinenlesbarem Datenträger oder (ii) die Software im Netz abrufbar bereitstellt und dies dem Kunden mitteilt sowie ihm Lizenzschlüssel und Zugang zum Download der Anwendungsdokumentation bereitstellt.
Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahrübergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem ImagineOn Software und Anwendungsdokumentation dem Transporteur übergibt, ansonsten der Zeitpunkt, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Kunde mitgeteilt wird. Wird die Software oder die Anwendungsdokumentation nach Gefahrübergang beschädigt oder zerstört, liefert ImagineOn gegen Erstattung der Kopier- und Versandkosten Ersatz. Sätze 1 und 2 gelten entsprechend bei Lieferungen im Rahmen der Nacherfüllung.
Sach- und Rechtsmängel, sonstige Leistungsstörungen, Verjährung
ImagineOn leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Vertragsgegenstände gemäß Ziffer 7.3 und dafür, dass der Nutzung der Vertragsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Gewähr für die Freiheit der Vertragsgegenstände von Rechten Dritter gilt jedoch nur für das zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewähr für das Land, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.
ImagineOn leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt er nach seiner Wahl dem Kunden einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel und passt die Anwendungsdokumentation entsprechend an; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn ImagineOn dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
Bei Rechtsmängeln leistet ImagineOn zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft er nach seiner Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Vertragsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen. ImagineOn ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.
Der Kunde ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt. Die Rechte des Kunden gemäß § 439 BGB bleiben unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn er hierauf vorab hingewiesen hat und nicht ein unerheblicher Mangel vorliegt.
Erbringt ImagineOn Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann er hierfür die billigerweise notwendige und angemessene Vergütung entsprechend seinen üblichen Sätzen verlangen, soweit der Aufwand vom Kunden verschuldet wurde. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht ImagineOn zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der billigerweise notwendige und angemessene Mehraufwand auf Seiten von ImagineOn, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffer 13 nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dem Kunden bleibt der Einwand der Mitverursachung bzw. des Mitverschuldens von ImagineOn (§ 254 BGB) unbenommen.
Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde ImagineOn unverzüglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt ImagineOn hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Der Kunden stimmt sich als Prozesspartei mit ImagineOn ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit deren Zustimmung vor.
ImagineOn ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
Aus sonstigen Pflichtverletzungen von ImagineOn kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber ImagineOn schriftlich gerügt und ihm eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt.
Vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Kunden hiervon) der Vertragsgegenstände; die gleiche Frist gilt für Ansprüche aus sonstigen Pflichtverletzungen gegenüber ImagineOn. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ImagineOn, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 1 lit. a BGB sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Vertragsbeendigung
Bei Beendigung des Vertrags hat der Kunde jede Nutzung der Software einzustellen. Eine Nutzung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.
Sonstiges
Höhere Gewalt
Keine der Parteien hat Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt zu vertreten.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, terroristische Anschläge, Unruhen, Arbeitsausfälle oder Auflagen im Zusammenhang mit einer Pandemie oder einer Epidemie, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Denial of Service Attacks) oder sonstige betriebsfremde, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignisse, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sind, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen ihrer Häufigkeit von der jeweiligen Partei in Kauf zu nehmen ist. Die Parteien werden sich unverzüglich gegenseitig über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.
Schlussbestimmungen
Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Köln.
Sollte eine Regelung dieser Lizenzbedingungen teilweise oder vollständig ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, bleiben alle übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Eine Vertragslücke ist entsprechend diesem Maßstab zu schließen.