Software-Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen finden Anwendung auf alle Software-Leistungen, die die ImagineOn GmbH („ImagineOn“) für den Kunden erbringt bzw. bereitstellt. Sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige abweichende Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen wird.

Besondere Bedingungen für die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Software

ImagineOn stellt Software bereit, indem sie die Software nebst Anwendungsdokumentation im Internet für den Kunden abrufbar bereitstellt. Die Software wird in der zum Zeitpunkt der Bereitstellung aktuellen Fassung geliefert bzw. bereitgestellt.

Lizenzen / Nutzungsrechte

ImagineOn (oder sein Lizenzgeber) behält sich alle Rechte an der Software vor, die nicht ausdrücklich durch diese Nutzungsbedingungen gewährt werden.

ImagineOn räumt dem Kunden während der vereinbarten Laufzeit das zeitlich befristete, nicht exklusive und nicht übertragbare Recht ein, die überlassene Software im Objektcode sowie die sonstigen Komponenten der Software zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. ImagineOn gewährt dieses Nutzungsrecht vorbehaltlich der Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühren für die Nutzung der Software. Der Kunde darf die Software ausschließlich für seine eigenen betrieblichen Zwecke nutzen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Gegenstand des Vertrags.

Rechte, die dem Kunden vorstehend nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu.

Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von ImagineOn nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Dem Kunden ist insbesondere ohne vorherige Zustimmung von ImagineOn nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

Die Software kann Open-Source-Software oder Drittsoftware beinhalten. Im Falle eines Konflikts zwischen den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen und den Lizenzen, die für die Open-Source-Software („OSS“) oder Drittsoftware gelten, haben diese OSS- oder Drittsoftware-Lizenzen Vorrang in Bezug auf die Leistungen (oder Teile davon), welche Gegenstand dieser OSS - oder Drittsoftware-Lizenzen sind. Die eingesetzte OSS und deren Lizenzbestimmungen richten sich nach dem beigefügten Anhang – Lizenzschein.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle von ImagineOn bereitgestellten neuen Hauptversionen der Software zu installieren und zu nutzen.

ImagineOn wird Updates, Patches und Hotfixes nur für die jeweils aktuelle Hauptversion der Software zur Verfügung stellen. ImagineOn ist nicht verpflichtet, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an älteren Hauptversionen der Software durchzuführen und der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ImagineOn eine ältere Hauptversion der Software aufrechterhält. Falls der Kunde dies wünscht, muss er eine gesonderte Vereinbarung mit ImagineOn abschließen.

Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Quellcode abzuleiten oder zu versuchen, diesen abzuleiten, oder anderweitig die gesamte oder einen Teil der Technologie von ImagineOn (bzw. dessen Lizenzgebers) zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, außer und nur in dem Umfang, wie dies durch das geltende Recht erlaubt ist.

Gewährleistung

Soweit Software von ImagineOn temporär bereitgestellt wird, ist ImagineOn verpflichtet, während der im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Laufzeit die überlassene Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen sowie Mängel an der überlassenen Software zu beheben. ImagineOn ist der hierzu erforderliche Zugang zur Software zu gewähren.

Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von ImagineOn durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierzu ist ImagineOn ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Als Mangelbeseitigung gilt es auch, wenn ImagineOn dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn ImagineOn ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von ImagineOn verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

Die verschuldensunabhängige Haftung von ImagineOn nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

Eine Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst sowie Aufwendungsersatzansprüche wegen eines Mangels nach § 536a Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht in den Fällen des § 536d BGB und § 202 BGB.

Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn

er die Software missbräuchlich verwendet, oder

er die Software ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ImagineOn modifiziert oder ändert, oder

Probleme oder Fehler darauf zurückzuführen sind, dass die Software mit Anwendungen verwendet wurden, die nicht mit der Software kompatibel sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Software zurückzuführen ist.

Support

Supportleistungen durch ImagineOn sind nicht enthalten, sofern sie nicht gesondert einzelvertraglich vereinbart werden.

Besondere Bedingungen für den Verkauf von Software

Vertrags­ge­gen­stand

Der Kunde erwirbt von ImagineOn die im Angebot näher bezeichnete Software einschließlich der hierin enthal­tenen Daten­be­stände sowie die zugehörige Anwen­dungs­do­ku­men­tation (nachfolgend die „Anwen­dungs­do­ku­men­tation“) in der dort bezeich­neten Sprache sowie die gegebe­nen­falls zum Download und Nutzung der Software erfor­der­lichen Lizenz­schlüssel (zusammen die „Vertrags­ge­gen­stände“) unter den in diesem Vertrag verein­barten Nutzungs­be­din­gungen.

Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der Vertrags­ge­gen­stände.

Für die Beschaf­fenheit der von ImagineOn gelie­ferten Software ist die bei Versand der Vertrags­ge­gen­stände gültige und dem Kunden vor Vertrags­schluss zur Verfügung stehende Leistungs­be­schreibung abschließend maßgeblich, die auch in der Anwen­dungs­do­ku­men­tation noch einmal beschrieben ist. Eine darüber hinaus­ge­hende Beschaf­fenheit der Software schuldet ImagineOn nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbe­sondere nicht aus anderen Darstel­lungen der Software in öffent­lichen Äußerungen oder in der Werbung von ImagineOn und/oder des Herstellers, sowie deren Angestellten oder Vertrieb­s­partner herleiten, es sei denn, ImagineOn hat die darüber hinaus­ge­hende Beschaf­fenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Nutzungs­umfang

ImagineOn räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungs­recht an den Vertrags­ge­gen­ständen zur Einzel- und Mehrplatz­nutzung ein, jedoch nur für das zwischen den Parteien verein­barte Bestim­mungsland, in dem die Vertrags­ge­gen­stände verwendet werden sollen. Ohne ausdrück­liche Verein­barung wird das Nutzungs­recht ausschließlich für das Land einge­räumt, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat. Dieses Nutzungs­recht darf gleich­zeitig nur von maximal der Anzahl natür­licher Personen ausgeübt werden, für die der Kunde den Kaufpreis gemäß Ziffer 9 entrichtet hat. Im Falle der Mehrnutzung gilt Ziffer 9.3.

Der Kunde darf die Software nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Geschäfts­vor­fälle und die von solchen Unter­nehmen abzuwi­ckeln, die mit ihm im Sinne des § 15 AktG verbunden sind („Konzern­un­ter­nehmen“). Insbe­sondere (i) ein Rechen­zen­trums­be­trieb für Dritte oder (ii) das vorüber­ge­hende Zur-​Verfügung-​Stellen der Software (zum Beispiel als Appli­cation Service Providing) für andere als Konzern­un­ter­nehmen, (iii) jegliche Nutzung für private Zwecke oder (iv) die Nutzung der Software zur Schulung von Personen, die nicht Mitar­beiter des Kunden oder seiner Konzern­un­ter­nehmen sind, sind nur nach vorhe­riger schrift­licher Zustimmung von ImagineOn erlaubt. Die gewerb­liche Weiter­ver­mietung ist generell untersagt.

Verviel­fäl­ti­gungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertrags­ge­mäßen Gebrauch notwendig ist. Der Kunde darf von der Software Siche­rungs­kopien nach den Regeln der Technik im notwen­digen Umfang anfer­tigen. Siche­rungs­kopien auf beweg­lichen Daten­trägern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheber­rechts­vermerk des Origi­nal­da­ten­trägers zu versehen.

Hat der Kunde die Software nach Ziffer 15 im Weg des Online­dow­n­loads erworben, ist er berechtigt, die Software bei Weitergabe auf einen Daten­träger zu kopieren. Im Übrigen erschöpft sich das Recht von ImagineOn an der Online­kopie in gleicher Weise als hätte der Kunde die Software auf Daten­träger erhalten.

Der Kunde ist zu Änderungen, Erwei­te­rungen und sonstigen Umarbei­tungen der Software im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er ImagineOn zunächst einen Versuch, den Fehler zu besei­tigen. Dem Kunden stehen an solchen Bearbei­tungen eigene Nutzungs- und Verwer­tungs­rechte - über die nach diesem Vertrag einge­räumten Nutzungs­rechte hinaus - nicht zu. Soweit beim Kunde Rechte an Bearbei­tungen entstehen, kann ImagineOn - gegen angemessene Vergütung - jeden­falls die Einräumung eines ausschließ­lichen oder nicht ausschließ­lichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs­rechts mit dem Recht der Unter­li­zenz­vergabe, verlangen.

Der Kunde ist zur Dekom­pi­lierung der Software nur in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt und erst, wenn ImagineOn nach schrift­licher Auffor­derung mit angemes­sener Frist nicht die notwen­digen Daten und/oder Infor­ma­tionen zur Verfügung gestellt hat, um Inter­ope­ra­bi­lität mit anderer Hard- und Software herzu­stellen.

Überlässt ImagineOn dem Kunden im Rahmen von Nachbes­serung oder Pflege Ergän­zungen (zum Beispiel Patches, Ergän­zungen des Bedie­ner­hand­buches) oder eine Neuauflage des Vertrags­ge­gen­stands (zum Beispiel Update, Upgrade), die früher überlassene Vertrags­ge­gen­stände („Altsoftware“) ersetzt, unter­liegen diese den Bestim­mungen dieser Verein­barung.

Stellt ImagineOn eine Neuauflage des Vertrags­ge­gen­stands zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befug­nisse des Kunden nach diesem Vertrag auch ohne ausdrück­liches Rückga­be­ver­langen von ImagineOn, sobald der Kunde die neue Software produktiv nutzt. ImagineOn räumt dem Kunden jedoch eine dreimo­natige Übergangs­phase ein, in der beide Versionen der Vertrags­ge­gen­stände neben­ein­ander genutzt werden dürfen. Das Recht des Kunden zur Weitergabe des Vertrags­ge­gen­stands (gleich welcher Version) an Dritte nach Ziffer 12.1 bleibt hiervon unberührt.

Eine Verviel­fäl­tigung oder Umarbeitung der Anwen­dungs­do­ku­men­tation ist - vorbe­haltlich der Ziffern 3, 4 (soweit die Dokumen­tation in die Software integriert ist) - nicht gestattet.

Kaufpreis, Zahlungs­be­din­gungen

Der Kunde ist zur Zahlung der im Angebot genannten Entgelte verpflichtet.

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar mit Rechnungs­stellung, jedoch nicht vor Lieferung der Vertrags­ge­gen­stände bzw. deren Bereit­stellung zum Abruf im Netz und Infor­mation des Kunden über die Bereit­stellung.

Der Kunde ist zu einer Nutzung der Software, die über die in diesem Vertrag einge­räumten Nutzungs­rechte hinausgeht, nur nach vorhe­riger schrift­licher Zustimmung von ImagineOn berechtigt. Bei Mehrnutzung ohne Zustimmung (insbe­sondere beim gleich­zei­tigen Einsatz einer größeren Zahl von Nutzern als vereinbart) ist ImagineOn berechtigt, den für die weiter­ge­hende Nutzung anfal­lenden Betrag gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis­liste von ImagineOn in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde nicht einen wesentlich niedri­geren Schaden von ImagineOn nachweist. Weiter­ge­hende außer­ver­trag­liche Schadenser­satz­an­sprüche bleiben unberührt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetz­lichen Umsatz­steuer.

Die Preise für Liefe­rungen schließen Transport und Verpa­ckung bei körper­lichem Versand ein. Bei Bereit­stellung zum Abruf über ein Netz trägt ImagineOn die Kosten dafür, die Software abrufbar ins Netz zu stellen, der Kunde die Kosten für den Abruf.

Instal­lation, Schulung, Pflege

Für die Instal­lation der Software verweist ImagineOn auf die in der Anwen­dungs­do­ku­men­tation beschrie­benen Instal­la­ti­ons­hin­weise, insbe­sondere auf die Hard- und Softwa­reum­gebung, die beim Kunden vorhanden sein muss. Auf Wunsch des Kunden übernimmt ImagineOn die Instal­lation, Konfi­gu­rierung und Parame­tri­sierung der Software auf der Basis einer gesondert abzuschlie­ßenden Verein­barung und der jeweils anwend­baren Preis­listen.

Einweisung und Schulung leistet ImagineOn nach geson­derter Verein­barung.

Schutz von Software, Lizenz­schlüsseln und Anwen­dungs­do­ku­men­tation

Soweit nicht dem Kunden nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte einge­räumt sind, stehen alle Rechte an den Vertrags­ge­gen­ständen (und allen vom Kunde angefer­tigten Kopien) - insbe­sondere die urheber­recht­lichen Befug­nisse, die Rechte auf oder an Erfin­dungen sowie technische Schutz­rechte - ausschließlich ImagineOn zu. Das gilt auch für Bearbei­tungen der Vertrags­ge­gen­stände durch ImagineOn. Das Eigentum des Kunden an den jewei­ligen Daten­trägern solcher Kopien bleibt unberührt.

Der Kunde wird die überlas­senen Vertrags­ge­gen­stände sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszu­schließen. Er wird Vertrags­ge­gen­stände (gleich ob unver­ändert oder umgear­beitet) - insbe­sondere auch Lizenz­schlüssel - Dritten nur nach vorhe­riger schrift­licher Zustimmung von ImagineOn zugänglich machen. Als Dritte gelten nicht die Angestellten des Kunden sowie sonstige Personen, die sich zur vertrags­ge­mäßen Nutzung der Vertrags­ge­gen­stände beim Kunde aufhalten. § 12 bleibt unberührt.

Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheber­rechts­ver­merke, Kennzeichen und/oder Kontroll­nummern oder -zeichen von ImagineOn zu verändern oder zu entfernen. Ändert oder bearbeitet der Kunde die Vertrags­ge­gen­stände, sind diese Vermerke und Kennzeichen in die geänderte Fassung des Vertrags­ge­gen­stands zu übernehmen.

Der Kunde führt Buch über die von ihm vertrags­gemäß auf Daten­trägern herge­stellten Kopien von Vertrags­ge­gen­ständen und deren Verbleib und erteilt ImagineOn auf Anfrage hierüber Auskunft und Einsicht.

Gibt der Kunde Daten­träger, Speicher oder sonstige Hardware, auf denen Vertrags­ge­gen­stände (ganz oder teilweise, unver­ändert oder umgear­beitet) gespei­chert sind, (i) an Dritte ab, ohne dass eine Weitergabe vorliegt oder (ii) gibt er den unmit­tel­baren Besitz hieran auf, trägt er dafür Sorge, dass vorher die gespei­cherten Vertrags­ge­gen­stände vollständig und dauerhaft gelöscht werden.

Weitergabe

Der Kunde darf die Vertrags­ge­gen­stände einem Dritten nur einheitlich und unter gleich­zei­tiger, vollstän­diger und endgül­tiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertrags­ge­gen­stände überlassen. Die vorüber­ge­hende oder teilweise entgelt­liche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertrags­ge­gen­stände in körper­licher oder unkör­per­licher Form überlassen werden. Das Gleiche gilt bei unent­gelt­licher Überlassung. Eine isolierte Weitergabe von Lizenz­schlüsseln vor Erhalt bzw. Herun­ter­laden der Vertrags­ge­gen­stände - gleich ob einzelner oder sämtlicher dem Kunden zur Verfügung gestellter Lizenz­schlüssel - ist nicht gestattet.

Die Weitergabe der Vertrags­ge­gen­stände bedarf der schrift­lichen Zustimmung von ImagineOn. Dieser erteilt die Zustimmung, wenn (i) der Kunde ImagineOn schriftlich versi­chert, dass er alle Origi­nal­kopien der Vertrags­ge­gen­stände dem Dritten weiter­ge­geben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und (ii) der Dritte schriftlich sein Einver­ständnis gegenüber ImagineOn mit den hier verein­barten Nutzungs- und Weiter­ga­be­be­din­gungen erklärt.

Mitwir­kungs - und Infor­ma­ti­ons­pflichten des Kunden

Der Kunde hat sich über die wesent­lichen Funkti­ons­merkmale der Software infor­miert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürf­nissen entspricht; über Zweifels­fragen hat er sich vor Vertrags­schluss durch Mitar­beiter von ImagineOn bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.

Die Einrichtung einer funkti­ons­fä­higen - und auch unter Berück­sich­tigung der zusätz­lichen Belastung durch die Vertrags­ge­gen­stände ausrei­chend dimen­sio­nierten - Hard- und Softwa­reum­gebung für die Vertrags­ge­gen­stände liegt in der allei­nigen Verant­wortung des Kunden.

Der Kunde testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangel­freiheit und auf Verwend­barkeit in der beste­henden Hard- und Softwa­re­kon­fi­gu­ration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewähr­leistung und der Pflege erhält.

Der Kunde beachtet die von ImagineOn für die Instal­lation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise; er wird sich in regel­mä­ßigen Abständen auf den über das Internet zugäng­lichen Webseiten von ImagineOn über aktuelle Hinweise infor­mieren und diese beim Betrieb berück­sich­tigen.

Soweit ImagineOn über die Bereit­stellung der Vertrags­ge­gen­stände hinaus weitere Leistungs­pflichten obliegen, wirkt der Kunde hieran im erfor­der­lichen Umfang unent­geltlich mit, indem er zum Beispiel Mitar­beiter, Arbeits­räume, Hard- und Software, Daten und Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­ein­rich­tungen zur Verfügung stellt.

Der Kunde gewährt ImagineOn zur Fehler­suche und -behebung Zugang zu den Vertrags­ge­gen­ständen, nach Wahl des Kunden unmit­telbar und/oder mittels Daten­fern­über­tragung. ImagineOn ist berechtigt zu prüfen, ob die Vertrags­ge­gen­stände in Überein­stimmung mit den Bestim­mungen dieses Vertrags genutzt werden. Zu diesem Zweck darf ImagineOn vom Kunde Auskunft verlangen, insbe­sondere über Zeitraum und Umfang der Nutzung der Vertrags­ge­gen­stände, und Einsicht in die Bücher und Schriften sowie die Hard- und Software des Kunden nehmen. ImagineOn ist hierfür zu den üblichen Geschäfts­zeiten Zutritt zu den Geschäfts­räumen des Kunden zu gewähren. Der Kunde ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nisse zu treffen, insbe­sondere (i) eine vorherige schrift­liche Verpflichtung der mit der Prüfung befassten Personen zur Geheim­haltung derar­tiger Geheim­nisse zu fordern und/oder (ii) den Zugang zu derar­tigen Geheim­nissen auf zur Verschwie­genheit verpflichtete Dritte zu beschränken, wenn die Parteien Wettbe­werber sind.

ImagineOn weist darauf hin, dass die Software im Betrieb jeweils an ImagineOn Daten zum Umfang der lizenz­ge­mäßen Nutzung übermitteln kann. Der Kunde wird die Übertragung nicht unter­brechen oder behindern. Der Kunde übernimmt es, für die Übertragung gegebe­nen­falls notwendige Zustim­mungen und Erlaub­nisse einzu­holen, die nach den auf ihn anwend­baren gesetz­lichen Bestim­mungen erfor­derlich sind. Absatz 6 letzter Satz gilt entspre­chend.

Der Kunde trifft angemessene Vorkeh­rungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungs­gemäß arbeitet (zum Beispiel durch tägliche Daten­si­cherung, Störungs­dia­gnose, regel­mäßige Überprüfung der Daten­ver­ar­bei­tungs­er­geb­nisse).

Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab auf eine fehlende Daten­si­cherung hinweist, darf ImagineOn davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen er in Berührung kommen kann, gesichert sind.

Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.

Liefer- und Leistungszeit

Die Software wird mangels anderer Absprache in der bei Auslie­ferung aktuellen Fassung geliefert.

ImagineOn bewirkt die Lieferung, indem sie nach ihrer Wahl entweder (i) dem Kunden eine (1) Programm­kopie der Software auf maschi­nen­les­barem Daten­träger oder (ii) die Software im Netz abrufbar bereit­stellt und dies dem Kunden mitteilt sowie ihm Lizenz­schlüssel und Zugang zum Download der Anwendungsdokumentation bereitstellt.

Für die Einhaltung von Liefer­ter­minen und den Gefahr­übergang ist bei körper­lichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem ImagineOn Software und Anwen­dungs­do­ku­men­tation dem Trans­porteur übergibt, ansonsten der Zeitpunkt, in dem die Software im Netz abrufbar bereit­ge­stellt ist und dies dem Kunde mitge­teilt wird. Wird die Software oder die Anwen­dungs­do­ku­men­tation nach Gefahr­übergang beschädigt oder zerstört, liefert ImagineOn gegen Erstattung der Kopier- und Versand­kosten Ersatz. Sätze 1 und 2 gelten entspre­chend bei Liefe­rungen im Rahmen der Nacher­füllung.

Sach- und Rechts­mängel, sonstige Leistungs­stö­rungen, Verjährung

ImagineOn leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die verein­barte Beschaf­fenheit der Vertrags­ge­gen­stände gemäß Ziffer 7.3 und dafür, dass der Nutzung der Vertrags­ge­gen­stände im vertrag­lichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entge­gen­stehen. Die Gewähr für die Freiheit der Vertrags­ge­gen­stände von Rechten Dritter gilt jedoch nur für das zwischen den Parteien verein­barte Bestim­mungsland, in dem die Vertrags­ge­gen­stände verwendet werden sollen. Ohne ausdrück­liche Verein­barung gilt die Gewähr für das Land, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.

ImagineOn leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacher­füllung. Hierzu überlässt er nach seiner Wahl dem Kunden einen neuen, mangel­freien Softwa­re­stand oder beseitigt den Mangel und passt die Anwen­dungs­do­ku­men­tation entspre­chend an; als Mangel­be­sei­tigung gilt auch, wenn ImagineOn dem Kunden zumutbare Möglich­keiten aufzeigt, die Auswir­kungen des Mangels zu vermeiden.

Bei Rechts­mängeln leistet ImagineOn zunächst Gewähr durch Nacher­füllung. Hierzu verschafft er nach seiner Wahl dem Kunden eine rechtlich einwand­freie Benut­zungs­mög­lichkeit an den gelie­ferten Vertrags­ge­gen­ständen oder an ausge­tauschten oder geänderten gleich­wer­tigen Vertrags­ge­gen­ständen. ImagineOn ist berechtigt, die Nacher­füllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemes­senen Teil der Vergütung bezahlt hat.

Der Kunde ist verpflichtet, einen neuen Softwa­re­stand zu übernehmen, wenn der vertrags­gemäße Funkti­ons­umfang erhalten bleibt. Die Rechte des Kunden gemäß § 439 BGB bleiben unberührt.

Schlägt die Nacher­füllung fehl, ist der Kunde berechtigt, angemessene Nachfrist zur Mängel­be­sei­tigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzu­weisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurück­zu­treten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

Schlägt die Nachbes­serung auch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurück­treten oder die Vergütung mindern, wenn er hierauf vorab hinge­wiesen hat und nicht ein unerheb­licher Mangel vorliegt.

Erbringt ImagineOn Leistungen bei Fehler­suche oder -besei­tigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann er hierfür die billi­ger­weise notwendige und angemessene Vergütung entspre­chend seinen üblichen Sätzen verlangen, soweit der Aufwand vom Kunden verschuldet wurde. Das gilt insbe­sondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht ImagineOn zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der billi­ger­weise notwendige und angemessene Mehraufwand auf Seiten von ImagineOn, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffer 13 nicht ordnungs­gemäß nachge­kommen ist. Dem Kunden bleibt der Einwand der Mitver­ur­sa­chung bzw. des Mitver­schuldens von ImagineOn (§ 254 BGB) unbenommen.

Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich einge­räumten Nutzungs­be­fug­nisse wahrzu­nehmen, unter­richtet der Kunde ImagineOn unver­züglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt ImagineOn hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außer­ge­richtlich allein zu führen. Der Kunden stimmt sich als Prozesspartei mit ImagineOn ab und nimmt Prozess­hand­lungen, insbe­sondere Anerkennt­nisse und Vergleiche, nur mit deren Zustimmung vor.

ImagineOn ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchs­abwehr verbun­denen Kosten und Schäden freizu­stellen, soweit diese nicht auf dessen pflicht­wid­rigem Verhalten beruhen.

Aus sonstigen Pflicht­ver­let­zungen von ImagineOn kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber ImagineOn schriftlich gerügt und ihm eine Nachfrist zur Abhilfe einge­räumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflicht­ver­letzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt.

Vorbe­haltlich des nachfol­genden Absatzes beträgt die Verjäh­rungs­frist für Gewähr­leis­tungs­an­sprüche ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereit­stellung (sowie Benach­rich­tigung des Kunden hiervon) der Vertrags­ge­gen­stände; die gleiche Frist gilt für Ansprüche aus sonstigen Pflicht­ver­let­zungen gegenüber ImagineOn. Bei Vorsatz oder grober Fahrläs­sigkeit von ImagineOn, bei arglis­tigem Verschweigen des Mangels, bei Perso­nen­schäden oder Rechts­mängeln im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 1 lit. a BGB sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetz­lichen Verjäh­rungs­fristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkt­haf­tungs­gesetz sowie den Bestim­mungen der Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO).

Vertragsbeendigung

Bei Beendigung des Vertrags hat der Kunde jede Nutzung der Software einzustellen. Eine Nutzung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.

Sonstiges

Höhere Gewalt

Keine der Parteien hat Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt zu vertreten.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, terroristische Anschläge, Unruhen, Arbeitsausfälle oder Auflagen im Zusammenhang mit einer Pandemie oder einer Epidemie, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Denial of Service Attacks) oder sonstige betriebsfremde, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignisse, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sind, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen ihrer Häufigkeit von der jeweiligen Partei in Kauf zu nehmen ist. Die Parteien werden sich unverzüglich gegenseitig über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.

Schlussbestimmungen

Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Köln.

Sollte eine Regelung dieser Lizenzbedingungen teilweise oder vollständig ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, bleiben alle übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Eine Vertragslücke ist entsprechend diesem Maßstab zu schließen.

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